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Gestaltungssatzung

30. April 2009

Verordnung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im historischen Zentrum Berlins / Entwurf

In einem Brief hat sich der Vorstand des BDA-Landesverbandes Berlin an Senatsbaudirektorin Regula Lüscher gewendet. Neben seiner grundsätzlichen Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf einer Gestaltungsverordnung für das historische Zentrum Berlin möchte er darin folgende Anmerkungen in die Diskussion einbringen:

§ 1 Grundsätzlich wird es begrüßt, einen besonderen Maßstab an Gebäude in diesem innerstädtischen Bereich auch über die Straße „Unter den Linden“ hinaus anzulegen. Die Möglichkeit, über eine solche Gestaltungssatzung Einfluss zu nehmen ist auch im Sinne von Architekten, da die Beteiligung von qualifizierten Kollegen und Kolleginnen an den Ergebnissen insgesamt wahrscheinlicher wird.

§ 2 Eine Mindesthöhe für Gebäude festzusetzen scheint uns nicht notwendig, zumal in einigen historischen Bereichen die Gebäude deutlich niedriger sind und waren. Ein viergeschossiges Gebäude ist kaum höher als 16 m.

– Spiegelndes Glas auszuschließen ist sicherlich richtig, ebenso wie die Vorgaben
bezüglich gedeckter Farben und nicht glänzenden Oberflächen.
– Unklar und nicht unbedingt nachvollziehbar sind für uns Begriffe wie „vielfältige
und plastische Gliederung der Fassaden“. Sind hiermit Stuckelemente gemeint?

Auch die Gliederung in Sockelgeschoss, Mittelteil und Dachzone ist eine sehr

interpretierbare Vorgabe.
§ 3 Das zweigeschossige geneigte Dach gegenüber dem eingeschossigen Staffelgeschoss bevorzugt steile Satteldächer, wie sie für Berlin nicht unbedingt typisch sind. Aus wirtschaftlichen Gründen werden Investoren im Regelfall Satteldächer von ihren Architekten verlangen. Ist das gewollt?

§ 4 Die Übernahme der bereits vieldiskutierten 50 % Regelung für Fensteröffnungen scheint uns unnötig. Wenn z.B. bei einem viergeschossigen Gebäude eine Schaufensterfront gebaut wird, bleiben für die restlichen 3 Geschosse nur Schießscharten übrig. Auch die Vorgabe des senkrecht stehenden Formats der Fenster und die grundsätzliche Verurteilung von Fensterbändern finden wir übertrieben, da wir in der Komposition von unterschiedlichen Fensterformaten ein architektonisches Ausdrucksmittel sehen, das neben historischen Gebäuden keineswegs störend wirken muss.
Abgesehen von diesen Kritikpunkten sind aber viele Vorgaben, wie hochwertige Sonnenschutzsysteme, Verbot von technischen Einrichtungen an den Fassaden oder zweireihigen Gaupen durchaus nachvollziehbar und im Sinne einer von uns vertretenen Auffassung von Baukultur.

Teilweise scheint der Entwurf allerdings, und das gilt auch für die Begründungen zu den einzelnen Paragraphen, noch zu sehr auf die Straße „Unter den Linden“ zugeschnitten zu sein. Denn der nun gemeinte Bereich ist größer und in seinen historischen Bauformen vielfältiger.

Abschließend regt der BDA Vorstand an, ob nicht eine grundsätzliche Empfehlung, in diesem Bereich Wettbewerbsverfahren zur Qualitätssicherung durchzuführen, ein richtiger Weg wäre. Selbstverständlich kann dazu kein Bauherr gezwungen werden. Es könnten aber in diesem Fall die engen Regeln großzügiger gehandhabt werden, weil das Erscheinungsbild des historischen Zentrums durch eine fachlich qualifizierte Jury sichergestellt werden kann.

Eine solche Empfehlung könnte entweder an den Anfang gestellt werden oder als zusätzlicher Paragraph im Anschluss an § 4 eingefügt werden.